Einwohner | 599 |
Fläche | 2.76km² |
0-19 Jahre | 22,87% |
20-64 Jahre | 59,43% |
65+ Jahre | 17,70% |
Ausländer | 4,17% |
Sozialhilfequote | 3,65% |
Hier finden Sie alles wissenswertes zur Gemeinde Herbligen im Kanton BE.
Herbligen gehört zum Verwaltungskreis Bern-Mittelland und hat aktuell 599 Einwohner.
Im Kapitel "Haushalte" erhalten wir einen Einblick in die Verteilung der Haushalte innerhalb der Gemeinde. Die Analyse der Haushaltsstruktur liefert wichtige Informationen über die Wohnsituation, Familienstrukturen und den sozioökonomischen Status der Bewohner. Durch die Untersuchung der Anzahl und Art der Haushalte können wir ein besseres Verständnis für die Zusammensetzung und Vielfalt der Gemeinde gewinnen.
Die Durchschnittliche Haushaltsgröße, ein wesentlicher Indikator für die Wohnsituation in der Gemeinde, beträgt 2,36. Diese Zahl gibt uns Aufschluss über die Anzahl der Personen, die durchschnittlich in einem Haushalt leben. Eine niedrigere Durchschnittsgröße kann auf kleinere Haushalte oder eine höhere Anzahl von Ein-Personen-Haushalten hinweisen, während eine größere Durchschnittsgröße auf größere Familien oder mehrere Generationen unter einem Dach hindeuten kann. Die Kenntnis der durchschnittlichen Haushaltsgröße ermöglicht es den Gemeindevertretern und Planungsgremien, Ressourcen und Dienstleistungen entsprechend anzupassen und die Bedürfnisse der verschiedenen Haushaltstypen zu berücksichtigen, sei es bei der Wohnungsbereitstellung, der sozialen Unterstützung oder der Infrastrukturentwicklung.
Haushaltstyp | Anzahl | Anteil |
---|---|---|
Total | 247 | 100% |
Einpersonenhaushalte | 79 | 31,98% |
Zweipersonenhaushalte | 80 | 32,39% |
Dreipersohnenhaushalte | 33 | 13,36% |
Vierpersonenhaushalte | 35 | 14,17% |
Fünfpersonenhaushalte | 16 | 6,48% |
Sechs- und mehrpersonenhaushalte | 4 | 1,62% |
Stimmberechtigte | Abgegebene Stimmen | Gültige Stimmen | Ja | Nein | % Ja |
---|---|---|---|---|---|
470 | 276 | 272 | 165 | 107 | 60,66% |
Überreste einer prähistorischen Wehranlage auf dem Eggrain weisen auf eine frühe Besiedlung des Gemeindegebietes von Herbligen hin. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1302 unter dem Namen Herblingen; von 1312 ist die Bezeichnung Herbelingen überliefert. Der Ortsname geht auf den althochdeutschen Personennamen Harbilo oder Herwilo zurück und bedeutet demnach bei den Leuten des Harbilo/Herwilo.
Seit dem Mittelalter war Herbligen Teil der Herrschaft Diessbach, die unter der Oberhoheit der Grafen von Kyburg stand. Ende des 14. Jahrhunderts gelangte die Oberhoheit an Bern. Ab 1471 gehörte Herbligen zum Freigericht Steffisburg. Die hohe Gerichtsbarkeit lag unter Berner Herrschaft stets beim Landgericht Konolfingen. Nach dem Zusammenbruch des Ancien Régime (1798) gehörte Herbligen während der Helvetik zum Distrikt Steffisburg und ab 1803 zum Oberamt Konolfingen, das mit der neuen Kantonsverfassung von 1831 den Status eines Amtsbezirks erhielt. Herbligen besitzt keine eigene Kirche, es gehört zur Pfarrei Oberdiessbach.